Allerdings wird die für alle evangelisch-lutherischen Freistätter zuständige Kirchengemeinde heute noch als „Anstaltsgemeinde“ bezeichnet aufgrund der vor den Anstalten der heutigen Diakonie Freistatt geprägten Geschichte. Seit 1922 ist Freistatt eine selbständige politische Gemeinde, seit 1974 Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Kirchdorf
Bundesland
Landkreis
Einwohner
450 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27259
Vorwahl
05448
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Deckertau, Heimstatt, Moorburg, Moorhof, Moorhort, Moorstatt, Wegwende, Deckertau, Heimstatt, Moorburg, Moorhof, Moorhort, Moorstatt, Wegwende
Gemeinde Freistatt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.