Friedberg (Hessen) ist eine Stadt am nördlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets und der Verwaltungssitz des Wetteraukreises. Die ehemalige Freie Reichsstadt und Messestadt gehörte im Mittelalter zu den wichtigsten Städten im heutigen Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
29.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61169
Vorwahl
06031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Friedberg (Hessen) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird fortgeführt, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Das Plangebiet umfasst den vierten Bauabschnitt des Gewerbegebietes undincludes die ehemalige Gärtnerei Eichhorst.
- Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) der Stadt Friedberg wurde zuletzt im September 2022 aktualisiert, mit einer 53. Änderung bezüglich Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen, die seit dem 23. Dezember 2023 wirksam ist.
- Es gibt aktuelle Bekanntmachungen zu verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan Nr. 3 "Südlich der Riedstraße" und dem Bebauungsplan Nr. 94 "KITA Taunusstraße" in der Kernstadt Friedberg.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.