Ursprünglich durch Landwirtschaft geprägt, kam Anfang des 20. Jahrhunderts die Fischerei hinzu. Mittlerweile ist es vor allem ein Touristenort. Frieko, abgeleitet von der plattdeutschen Bezeichnung Friechskouch, die wiederum auf den Namen „Friech“ als traditionelle Dithmarscher-Platt-Version des Namens Friedrich verweist) ist eine Gemeinde im Südwesten des Kreises Dithmarschen (Schleswig-Holstein) zwischen der offenen Nordsee und der Elbmündung
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
2494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25718
Vorwahlen
04854, 04856
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dieksanderkoog, FriedrichskoogI, Trischen, Dieksanderkoog, FriedrichskoogI, FriedrichskoogSpitze, Kaiserin-Auguste-Victoria-Koog, Trischen
Gemeinde Friedrichskoog – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.