Fronhofen ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55471
Vorwahl
06761
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Balmbhl, Bettenreute, Egg, Einöde, Ergetsweiler, Feldmoos, Furthäusle, Geratsreute, Großholz, Grnlingen, Gunatsreute, Hohenburgermhle, Hbschenberg, Klopp, Korb, Malmishaus, Möllenbronn, Oberaichen, Reute-Fronhofen, Ried, Ruprechtsbruck, Schlupfen, Schreckensee, Steinishaus, Weiherhaus, Wengen, Wielatsried, Wiesenhofen, Wiesentann, Wolfsbhl, Balmbühl, Bettenreute, Egg, Einöde, Ergetsweiler, Feldmoos, Furthäusle, Geratsreute, Großholz, Grünlingen
Gemeinde Fronhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.