Dezember 1935: Castellaun) liegt in der Mittelgebirgslandschaft des Hunsrücks im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
5557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56288
Vorwahl
06762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Grundmhle, Grundmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kastellaun
Am Markt 1
56288 Kastellaun
2. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Am Schloß 1
56262 Herxheim
3. Feuerwehr Kastellaun
An der Hohl 2
56288 Kastellaun
Gemeinde Kastellaun – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Kastellaun und die Stadt Kastellaun arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung, die zwar nicht direkt Bebauungspläne betrifft, aber bauleitplanerische Aspekte berücksichtigt. Hierbei geht es um die Erhebung und Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Infrastruktur, um maßgeschneiderte Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln, mit dem Zieljahr 2040.
Aktuelle Bebauungspläne finden sich bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun. Es gibt mehrere laufende und im Verfahren befindliche Bauleitpläne in den Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun, die über die Verwaltung eingesehen werden können.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Kastellaun, aber es ist erwähnt, dass die gültigen Bebauungspläne bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun eingesehen werden können.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.