Die Kleinstadt Kastellaun (amtliche Schreibweise bis zum 6
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
5557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56288
Vorwahl
06762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Grundmhle, Grundmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kastellaun
Am Markt 1
56288 Kastellaun
2. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Am Schloß 1
56262 Herxheim
3. Feuerwehr Kastellaun
An der Hohl 2
56288 Kastellaun
Gemeinde Kastellaun – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Kastellaun und die Stadt Kastellaun arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung, die zwar nicht direkt Bebauungspläne betrifft, aber bauleitplanerische Aspekte berücksichtigt. Hierbei geht es um die Erhebung und Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Infrastruktur, um maßgeschneiderte Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln, mit dem Zieljahr 2040.
Aktuelle Bebauungspläne finden sich bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun. Es gibt mehrere laufende und im Verfahren befindliche Bauleitpläne in den Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun, die über die Verwaltung eingesehen werden können.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Kastellaun, aber es ist erwähnt, dass die gültigen Bebauungspläne bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun eingesehen werden können.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.