Die Kleinstadt Kastellaun (amtliche Schreibweise bis zum 6
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
5557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56288
Vorwahl
06762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Grundmhle, Grundmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kastellaun
Am Markt 1
56288 Kastellaun
2. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Am Schloß 1
56262 Herxheim
3. Feuerwehr Kastellaun
An der Hohl 2
56288 Kastellaun
Gemeinde Kastellaun – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Kastellaun und die Stadt Kastellaun arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung, die zwar nicht direkt Bebauungspläne betrifft, aber bauleitplanerische Aspekte berücksichtigt. Hierbei geht es um die Erhebung und Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Infrastruktur, um maßgeschneiderte Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln, mit dem Zieljahr 2040.
Aktuelle Bebauungspläne finden sich bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun. Es gibt mehrere laufende und im Verfahren befindliche Bauleitpläne in den Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun, die über die Verwaltung eingesehen werden können.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Kastellaun, aber es ist erwähnt, dass die gültigen Bebauungspläne bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun eingesehen werden können.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.