Fürstenfeldbruck ist eine Große Kreisstadt und die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
37.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82256
Vorwahl
08141
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Buchenau, Germannsberg, Neulindach, Pfaffing, Puch, Rothschwaig, Wagelsried, Weiberhaus, Weiherhaus
Gemeinde Fürstenfeldbruck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat aktuell den Bebauungsplan Nr. 30 „Aumühle und Lände“ in Bearbeitung. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtzentrums, südlich der Amper, und bietet eine zentrale Lage mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und wichtige städtische Einrichtungen.
- Der Plan sieht vor, die Fläche zukünftig teilweise als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Soziales bzw. Sport zu nutzen.
- Es wird eine Anpassung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt, um die aktuellen Zielvorstellungen der Stadt zu reflektieren.
- Der Regionalplan definiert Fürstenfeldbruck als Mittelzentrum und betont die Bedeutung einer ausgewogenen Raum- und Siedlungsstruktur sowie der infrastrukturellen und verkehrlichen Erreichbarkeit.
- Ein Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde erstellt, um die Attraktivität und Funktionalität der Innenstadt als zentralen Einzelhandelsstandort zu stärken.
- Die Stadt führt Beteiligungen der Öffentlichkeit im Internet und durch öffentliche Auslegungen im Rathaus durch.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.