Die Stadt liegt etwa 25 Kilometer westlich der bayerischen Landeshauptstadt München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
37.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82256
Vorwahl
08141
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Buchenau, Germannsberg, Neulindach, Pfaffing, Puch, Rothschwaig, Wagelsried, Weiberhaus, Weiherhaus
Gemeinde Fürstenfeldbruck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat aktuell den Bebauungsplan Nr. 30 „Aumühle und Lände“ in Bearbeitung. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtzentrums, südlich der Amper, und bietet eine zentrale Lage mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und wichtige städtische Einrichtungen.
- Der Plan sieht vor, die Fläche zukünftig teilweise als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Soziales bzw. Sport zu nutzen.
- Es wird eine Anpassung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt, um die aktuellen Zielvorstellungen der Stadt zu reflektieren.
- Der Regionalplan definiert Fürstenfeldbruck als Mittelzentrum und betont die Bedeutung einer ausgewogenen Raum- und Siedlungsstruktur sowie der infrastrukturellen und verkehrlichen Erreichbarkeit.
- Ein Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde erstellt, um die Attraktivität und Funktionalität der Innenstadt als zentralen Einzelhandelsstandort zu stärken.
- Die Stadt führt Beteiligungen der Öffentlichkeit im Internet und durch öffentliche Auslegungen im Rathaus durch.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung