Die Stadt liegt etwa 25 Kilometer westlich der bayerischen Landeshauptstadt München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
37.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82256
Vorwahl
08141
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Buchenau, Germannsberg, Neulindach, Pfaffing, Puch, Rothschwaig, Wagelsried, Weiberhaus, Weiherhaus
Gemeinde Fürstenfeldbruck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat aktuell den Bebauungsplan Nr. 30 „Aumühle und Lände“ in Bearbeitung. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtzentrums, südlich der Amper, und bietet eine zentrale Lage mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und wichtige städtische Einrichtungen.
- Der Plan sieht vor, die Fläche zukünftig teilweise als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Soziales bzw. Sport zu nutzen.
- Es wird eine Anpassung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt, um die aktuellen Zielvorstellungen der Stadt zu reflektieren.
- Der Regionalplan definiert Fürstenfeldbruck als Mittelzentrum und betont die Bedeutung einer ausgewogenen Raum- und Siedlungsstruktur sowie der infrastrukturellen und verkehrlichen Erreichbarkeit.
- Ein Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde erstellt, um die Attraktivität und Funktionalität der Innenstadt als zentralen Einzelhandelsstandort zu stärken.
- Die Stadt führt Beteiligungen der Öffentlichkeit im Internet und durch öffentliche Auslegungen im Rathaus durch.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.