Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
3855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67307
Vorwahl
06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmRuhweg, AufderFüllenweide, Esper, Gundheimerhof
Gemeinde Göllheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Göllheim:
Adolf-von-Nassau-Str.,
Albert-Schweitzer-Str.,
Alte Heeresstr.,
Altstr.,
Am Entenpfuhl,
Am Hasenbühl,
Am Königspfad,
Am Marktplatz,
Am Scharfhügel,
Am Wingertsberg,
Auf den Fuchslöchern,
Auf der Füllenweide,
Auf der Weißerde,
Badstube,
Bauchgasse,
Beethovenstr.,
Berggasse,
Brübelgasse,
Donnersberger Str.,
Donnersbergstr.,
Dr.-Fritz-Eidt-Str.,
Dr.-Martin-Luther-Str.,
Dreisener Str.,
Dyckerhoffstr.,
Esper,
Fliederweg,
Freiherr-vom-Stein-Str.,
Friedhofstr.,
Gartenstr.,
Gerhart-Hauptmann-Str.,
Goethestr.,
Gundheimerhof,
Gutenbergstr.,
Habsburgerring,
Hans-Sachs-Str.,
Hauptstr.,
Heinrich-Heine-Str.,
Hermann-Löns-Weg,
Heyerweg,
Hinter dem Heyer,
Hintergasse,
Jahnstr.,
Judengasse,
Kerzenheimer Str.,
Klostergasse,
Kloster-Rosenthal-Str.,
Königkreuzstr.,
La-Clayetter-Str.,
Lessingstr.,
Lochgasse,
Mainzer Str.,
Marano-Equo-Str.,
Mozartstr.,
Oppernweg,
Paul-Münch-Str.,
Raiffeisenstr.,
Richard-Wagner-Str.,
Ritterweg,
Robert-Bosch-Ring,
Rosenweg,
Roter Hof,
Ruhweg,
Schillerstr.,
Steigstr.,
Theodor-Storm-Str.,
Weedgasse,
Wilhelm-Busch-Str.,
Woogweg,
Wormser Str.,
Zum Königspfad,
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FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.