Gauting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg und liegt südwestlich von München an der Würm
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
20.829 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82131                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
089                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismhl, Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismühl                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Gauting – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Der Bauausschuss in Gauting hat beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das AOA-Gelände an der Ammerseestraße durchzuführen. Das Projekt umfasst 310 Wohnungen, einen Supermarkt, ein Café und einen Kindergarten. Es sollen weniger Parkplätze und mehr Grünfläche entstehen, und Bäume sollen die Gebäudefront entlang der Ammerseestraße verbergen.
Es gibt kontinuierliche Debatten über die Bewohnerzahl und die Verkehrsauswirkungen, mit Schätzungen von bis zu 800 neuen Bewohnern, was zu Überlastungen der Infrastruktur und Schulen führen könnte. Die Gemeinderäte haben trotz Kritik von FDP, MiFü und SPD für das Projekt gestimmt.
Die Zielgruppe für die Wohnungen ist noch nicht endgültig festgelegt, aber es wird kritisiert, dass die geplanten Wohnungen vor allem für Gutverdienende und nicht für berufstätige Personen mit niedrigem Einkommen in Gauting geeignet sind. Die Entscheidung wurde mit 9:3 Stimmen angenommen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
 - Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
 - Kein Bebauungsplan erforderlich
 - Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
 
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
 - Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
 - Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
 - Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
 
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
 - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
 - Beratung in den zuständigen Ausschüssen
 - Beschlussfassung durch den Gemeinderat
 
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.