Gauting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg und liegt südwestlich von München an der Würm
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82131
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismhl, Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismühl
Gemeinde Gauting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss in Gauting hat beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das AOA-Gelände an der Ammerseestraße durchzuführen. Das Projekt umfasst 310 Wohnungen, einen Supermarkt, ein Café und einen Kindergarten. Es sollen weniger Parkplätze und mehr Grünfläche entstehen, und Bäume sollen die Gebäudefront entlang der Ammerseestraße verbergen.
Es gibt kontinuierliche Debatten über die Bewohnerzahl und die Verkehrsauswirkungen, mit Schätzungen von bis zu 800 neuen Bewohnern, was zu Überlastungen der Infrastruktur und Schulen führen könnte. Die Gemeinderäte haben trotz Kritik von FDP, MiFü und SPD für das Projekt gestimmt.
Die Zielgruppe für die Wohnungen ist noch nicht endgültig festgelegt, aber es wird kritisiert, dass die geplanten Wohnungen vor allem für Gutverdienende und nicht für berufstätige Personen mit niedrigem Einkommen in Gauting geeignet sind. Die Entscheidung wurde mit 9:3 Stimmen angenommen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung