Gauting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg und liegt südwestlich von München an der Würm
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82131
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismhl, Buchendorf, Königswiesen, Oberwies, Reismühl
Gemeinde Gauting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss in Gauting hat beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das AOA-Gelände an der Ammerseestraße durchzuführen. Das Projekt umfasst 310 Wohnungen, einen Supermarkt, ein Café und einen Kindergarten. Es sollen weniger Parkplätze und mehr Grünfläche entstehen, und Bäume sollen die Gebäudefront entlang der Ammerseestraße verbergen.
Es gibt kontinuierliche Debatten über die Bewohnerzahl und die Verkehrsauswirkungen, mit Schätzungen von bis zu 800 neuen Bewohnern, was zu Überlastungen der Infrastruktur und Schulen führen könnte. Die Gemeinderäte haben trotz Kritik von FDP, MiFü und SPD für das Projekt gestimmt.
Die Zielgruppe für die Wohnungen ist noch nicht endgültig festgelegt, aber es wird kritisiert, dass die geplanten Wohnungen vor allem für Gutverdienende und nicht für berufstätige Personen mit niedrigem Einkommen in Gauting geeignet sind. Die Entscheidung wurde mit 9:3 Stimmen angenommen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.