Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gilching

Gilching ist die nördlichste und mit mehr als 19.000 Einwohnern die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.065 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82205
Vorwahl
08105
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 82205 Gilching
Rathausplatz 1, 82205 Gilching 82205 Bayern DE
Website
Ortsteile
Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath, Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath
Gemeinde Gilching – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für das neue Wohngebiet auf der sogenannten "Gilchinger Glatze" in Gilching. Dieses Projekt sieht den Bau von Wohnraum für bis zu 2.000 Menschen auf einer 14 Hektar großen Fläche vor, die eine parkähnliche Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität und Grüngestaltung umfassen soll. Aktuell werden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgearbeitet und der Entwurf für den Bebauungsplan finalisiert.

Zusätzlich hat der Gemeinderat von Gilching im Dezember 2023 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans für das ehemalige Zelenka-Gelände gefasst, um die Baufenster auf den betreffenden Flächen anzupassen.

Darüber hinaus wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung in Gilching die energetische Ertüchtigung und die Zusammenlegung des REWE-Marktes mit dem angrenzenden Getränkemarkt positiv bewertet, was eine Erweiterung der Verkaufsfläche ermöglicht.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.