Gilching ist die nördlichste und mit mehr als 19.000 Einwohnern die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.065 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82205
Vorwahl
08105
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath, Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath
Gemeinde Gilching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für das neue Wohngebiet auf der sogenannten "Gilchinger Glatze" in Gilching. Dieses Projekt sieht den Bau von Wohnraum für bis zu 2.000 Menschen auf einer 14 Hektar großen Fläche vor, die eine parkähnliche Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität und Grüngestaltung umfassen soll. Aktuell werden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgearbeitet und der Entwurf für den Bebauungsplan finalisiert.
Zusätzlich hat der Gemeinderat von Gilching im Dezember 2023 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans für das ehemalige Zelenka-Gelände gefasst, um die Baufenster auf den betreffenden Flächen anzupassen.
Darüber hinaus wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung in Gilching die energetische Ertüchtigung und die Zusammenlegung des REWE-Marktes mit dem angrenzenden Getränkemarkt positiv bewertet, was eine Erweiterung der Verkaufsfläche ermöglicht.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.