Die Stadt Gehrden gehört zur Region Hannover und liegt im Calenberger Land.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
15.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30989
Vorwahlen
05108, 05137, 05109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg, AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg
Gemeinde Gehrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für den Ersatzneubau des KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bestätigt. Der Plan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau, der Teil der Medizinstrategie 2030 des KRH ist. Anwohner hatten gegen den Plan wegen Lärm- und Verkehrslärmbedenken geklagt, doch ihre Anträge wurden abgewiesen. Der Neubau wird acht Pflegestationen, einen zentralen OP-Bereich, einen Entbindungsbereich und weitere medizinische Einrichtungen umfassen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.