Die Stadt Gehrden gehört zur Region Hannover und liegt im Calenberger Land.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
15.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30989
Vorwahlen
05108, 05137, 05109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg, AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg
Gemeinde Gehrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für den Ersatzneubau des KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bestätigt. Der Plan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau, der Teil der Medizinstrategie 2030 des KRH ist. Anwohner hatten gegen den Plan wegen Lärm- und Verkehrslärmbedenken geklagt, doch ihre Anträge wurden abgewiesen. Der Neubau wird acht Pflegestationen, einen zentralen OP-Bereich, einen Entbindungsbereich und weitere medizinische Einrichtungen umfassen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.