Gerbstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
6881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06347
Vorwahlen
03476, 034773, 034783
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gerbstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn" vom März 2024 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf wird vom 6. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Unterlagen sind online und in der Stadtverwaltung Gerbstedt einsehbar. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen umweltbezogene Informationen wie eine schalltechnische Untersuchung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.