Gerbstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
6881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06347
Vorwahlen
03476, 034773, 034783
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gerbstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn" vom März 2024 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf wird vom 6. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Unterlagen sind online und in der Stadtverwaltung Gerbstedt einsehbar. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen umweltbezogene Informationen wie eine schalltechnische Untersuchung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.