Kemberg ist eine Kleinstadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06901
Vorwahlen
034921, 03491 (Dabrun), 034904 (Schleesen), 034927 (Ateritz, Dorna, Globig-Bleddin, Rackith, Wartenburg), 034928 (Selbitz), 034953 (Radis)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
2. Einwohnermeldeamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
3. Ordnungsamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
Gemeinde Kemberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kemberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in anderen Orten wie Werder (Havel) und Plötzin. Für Kemberg sind lediglich ältere Bebauungspläne wie der Bergwitz Campingplatz & Wassersportpark 2010, Radis Anger 2010, Bergwitz Strandweg 2011, Radis Anger 2015 und Wohnbebauung am Bergwitzsee 2017 erwähnt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.