Kemberg ist eine Kleinstadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06901
Vorwahlen
034921, 03491 (Dabrun), 034904 (Schleesen), 034927 (Ateritz, Dorna, Globig-Bleddin, Rackith, Wartenburg), 034928 (Selbitz), 034953 (Radis)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
2. Einwohnermeldeamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
3. Ordnungsamt Kemberg
Markt 1
06773 Kemberg
Gemeinde Kemberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kemberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in anderen Orten wie Werder (Havel) und Plötzin. Für Kemberg sind lediglich ältere Bebauungspläne wie der Bergwitz Campingplatz & Wassersportpark 2010, Radis Anger 2010, Bergwitz Strandweg 2011, Radis Anger 2015 und Wohnbebauung am Bergwitzsee 2017 erwähnt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.