Grünberg ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.716 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35305
Vorwahlen
06401, 06400 (Klein-Eichen, Lardenbach, Stockhausen, Weickartshain), 06408 (Harbach), 06634 (Weitershain)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ettingshausen, Hainerhof, Neumühle, ObereZiegelhütte, Seenbrücke, Warthof, Weickartshain
Gemeinde Grünberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grünberg plant die teilräumliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 76.2 „Göbelnröder Straße 3“ um einen Action Non-Food-Discountermarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m2 zu ermöglichen. Dies soll eine seit 2005 brachliegende Fläche einer adäquaten Nutzung zuführen und dem Grundsatz der Innentwicklung entsprechen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.