Grasbrunn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und liegt östlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85630
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Grasbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Großbau-Projekt der DEMOS Wohnbau GmbH in Grasbrunn, das erstmals am 09.02.2021 vorgestellt wurde, sieht den Bau von 76-80 Wohnungen mit Tiefgarage vor. Nach dem Abriss des Grasbrunner Hofs soll an der gleichen Stelle auch eine Gastwirtschaft mit Biergarten entstehen. Die Stellungnahmen von Bürgern und Behörden zum Bebauungsplan Nr. 72 „St.-Ulrich-Platz, Kirchenstraße“ wurden in der Sitzung des Bau-, Umwelt und Verkehrsausschusses der Gemeinde Grasbrunn mehrheitlich angenommen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.