Vaterstetten ist die bevölkerungsreichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg sowie seit 2011 die nach Unterhaching zweitbevölkerungsreichste Gemeinde Bayerns, die weder die Bezeichnung Stadt noch Markt führt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
25.023 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85591, 85598, 85599, 85622, 85646
Vorwahlen
08106, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Vaterstetten
Hauptstraße 12
85591 Vaterstetten
2. Landratsamt Ebersberg
Münchener Straße 32
85560 Ebersberg
3. Bürgeramt Vaterstetten
Hauptstraße 12
85591 Vaterstetten
Gemeinde Vaterstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.