Gremersdorf ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Die Dörfer Dazendorf, Neuratjensdorf, Sulsdorf und Teschendorf sowie der Ortsteil Altgalendorf liegen im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wird von Norden durch die Stadt Heiligenhafen, im Osten von der Gemeinde Neukirchen, im Süden von der Stadt Oldenburg in Holstein und im Nordwesten von der Ostsee begrenzt
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
1530 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23758, 23779
Vorwahl
04361
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bankendorf, Bollbrgge, BraunerHirsch, Goldkamp, Nanndorf, Neuratjensdorf, Sulsdorf, Bankendorf, Bollbrügge, BraunerHirsch, Goldkamp, Nanndorf, Neuratjensdorf, Sulsdorf
Gemeinde Gremersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.