Großbeeren ist eine amtsfreie Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Teltow-Fläming (Brandenburg).
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
8891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14979
Vorwahl
033701
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großbeeren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Großbeeren betreffen verschiedene aktuelle und geplante Bebauungspläne, einschließlich:
- Bebauungsplan Güterverkehrszentrum Süd, Ost und West, die das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in geltendes Recht umsetzen.
- Bebauungspläne für spezifische Gebiete wie Erweiterungsfläche Am Lilograben, An der Anhalter Bahn, Die Gehren, Baufeld III an der Feldstraße und Teltower Straße.
- Vorhaben- und Erschließungspläne wie der für Baufeld III an der Teltower Straße und der für Chausseestraße.
- Bebauungspläne für Ortsteile wie Heinersdorf, Diedersdorf und Kleinbeeren, einschließlich Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen.
- Gemeindeentwicklungsplan 2020, der die zukünftige räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet festlegt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.