Luckenwalde (niedersorbisch Łukowc) ist die Kreisstadt des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14943
Vorwahl
03371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckenwalde
Breite Straße 1
14943 Luckenwalde
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Luckenwalde
Breite Straße 1
14943 Luckenwalde
Gemeinde Luckenwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Luckenwalde betreffen vor allem die aktuellen Entwicklungen in den verschiedenen Bebauungsplanverfahren. Es gibt frühzeitige Bürgerbeteiligungen für mehrere Pläne, wie den Bebauungsplan Zapfholzweg III und den Bebauungsplan Trebbiner Straße / Mühlenstraße, die derzeit vorbereitet werden. Zudem enthält das Amtsblatt Nr. 03/2025 Informationen über öffentliche Bekanntmachungen, einschließlich Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.