Luckenwalde (niedersorbisch Łukowc) ist die Kreisstadt des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14943
Vorwahl
03371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckenwalde
Breite Straße 1
14943 Luckenwalde
2. Landkreis Teltow-Fläming
Wilhelmstraße 1
14943 Luckenwalde
3. Bürgeramt Luckenwalde
Breite Straße 1
14943 Luckenwalde
Gemeinde Luckenwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Luckenwalde betreffen vor allem die aktuellen Entwicklungen in den verschiedenen Bebauungsplanverfahren. Es gibt frühzeitige Bürgerbeteiligungen für mehrere Pläne, wie den Bebauungsplan Zapfholzweg III und den Bebauungsplan Trebbiner Straße / Mühlenstraße, die derzeit vorbereitet werden. Zudem enthält das Amtsblatt Nr. 03/2025 Informationen über öffentliche Bekanntmachungen, einschließlich Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.