Die Gemeinde Großefehn (plattdeutsch Grootfehn) liegt im Landkreis Aurich in Ostfriesland. Den Kern bilden die drei Dörfer Ost-, Mitte- und Westgroßefehn
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26629
Vorwahlen
04943, 04944, 04945, 04946
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großefehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Großefehn plant die Erweiterung des Gewerbegebiets in Ulbargen, das von derzeit zwölf Hektar auf über 20 Hektar ausgedehnt werden soll, in Richtung Spetzerfehn. Die wasserrechtliche Genehmigung und der Bebauungsplan sind bereits beschlossen, jedoch muss das Entwässerungskonzept wegen der verdoppelten Größe des Regenwasserrückhaltebeckens überarbeitet werden. Die Gesamtkosten für die Erweiterung betragen etwa vier Millionen Euro, von denen 60 Prozent durch Fördermittel finanziert werden sollen.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die bereits abgeschlossen ist und langfristig die finanzielle Belastung durch geringere Stromkosten reduzieren soll.
In Ostgroßefehn sind mehrere Bebauungspläne in verschiedenen Teilbereichen des Ortszentrums und weiterer Gebiete wie dem Gewerbegebiet Ost und dem Schul- und Sportzentrum in Bearbeitung.
Weitere Bauplätze stehen in neuen Baugebieten in Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Akelsbarg und bald in Holtrop zur Verfügung.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.