Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Großefehn

Verwaltungssitz der Gemeinde ist Ostgroßefehn. Den Kern bilden die drei Dörfer Ost-, Mitte- und Westgroßefehn
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
14.138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26629
Vorwahlen
04943, 04944, 04945, 04946
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Großefehn plant die Erweiterung des Gewerbegebiets in Ulbargen, das von derzeit zwölf Hektar auf über 20 Hektar ausgedehnt werden soll, in Richtung Spetzerfehn. Die wasserrechtliche Genehmigung und der Bebauungsplan sind bereits beschlossen, jedoch muss das Entwässerungskonzept wegen der verdoppelten Größe des Regenwasserrückhaltebeckens überarbeitet werden. Die Gesamtkosten für die Erweiterung betragen etwa vier Millionen Euro, von denen 60 Prozent durch Fördermittel finanziert werden sollen.

Zusätzlich gibt es Pläne für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die bereits abgeschlossen ist und langfristig die finanzielle Belastung durch geringere Stromkosten reduzieren soll.

In Ostgroßefehn sind mehrere Bebauungspläne in verschiedenen Teilbereichen des Ortszentrums und weiterer Gebiete wie dem Gewerbegebiet Ost und dem Schul- und Sportzentrum in Bearbeitung.

Weitere Bauplätze stehen in neuen Baugebieten in Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Akelsbarg und bald in Holtrop zur Verfügung.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.