Den Kern bilden die drei Dörfer Ost-, Mitte- und Westgroßefehn. Die Gemeinde Großefehn (plattdeutsch Grootfehn) liegt im Landkreis Aurich in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26629
Vorwahlen
04943, 04944, 04945, 04946
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großefehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Großefehn plant die Erweiterung des Gewerbegebiets in Ulbargen, das von derzeit zwölf Hektar auf über 20 Hektar ausgedehnt werden soll, in Richtung Spetzerfehn. Die wasserrechtliche Genehmigung und der Bebauungsplan sind bereits beschlossen, jedoch muss das Entwässerungskonzept wegen der verdoppelten Größe des Regenwasserrückhaltebeckens überarbeitet werden. Die Gesamtkosten für die Erweiterung betragen etwa vier Millionen Euro, von denen 60 Prozent durch Fördermittel finanziert werden sollen.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die bereits abgeschlossen ist und langfristig die finanzielle Belastung durch geringere Stromkosten reduzieren soll.
In Ostgroßefehn sind mehrere Bebauungspläne in verschiedenen Teilbereichen des Ortszentrums und weiterer Gebiete wie dem Gewerbegebiet Ost und dem Schul- und Sportzentrum in Bearbeitung.
Weitere Bauplätze stehen in neuen Baugebieten in Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Akelsbarg und bald in Holtrop zur Verfügung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.