Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
3855 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67307
Vorwahl
06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmRuhweg, AufderFüllenweide, Esper, Gundheimerhof
Gemeinde Göllheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Göllheim:
Adolf-von-Nassau-Str.,
Albert-Schweitzer-Str.,
Alte Heeresstr.,
Altstr.,
Am Entenpfuhl,
Am Hasenbühl,
Am Königspfad,
Am Marktplatz,
Am Scharfhügel,
Am Wingertsberg,
Auf den Fuchslöchern,
Auf der Füllenweide,
Auf der Weißerde,
Badstube,
Bauchgasse,
Beethovenstr.,
Berggasse,
Brübelgasse,
Donnersberger Str.,
Donnersbergstr.,
Dr.-Fritz-Eidt-Str.,
Dr.-Martin-Luther-Str.,
Dreisener Str.,
Dyckerhoffstr.,
Esper,
Fliederweg,
Freiherr-vom-Stein-Str.,
Friedhofstr.,
Gartenstr.,
Gerhart-Hauptmann-Str.,
Goethestr.,
Gundheimerhof,
Gutenbergstr.,
Habsburgerring,
Hans-Sachs-Str.,
Hauptstr.,
Heinrich-Heine-Str.,
Hermann-Löns-Weg,
Heyerweg,
Hinter dem Heyer,
Hintergasse,
Jahnstr.,
Judengasse,
Kerzenheimer Str.,
Klostergasse,
Kloster-Rosenthal-Str.,
Königkreuzstr.,
La-Clayetter-Str.,
Lessingstr.,
Lochgasse,
Mainzer Str.,
Marano-Equo-Str.,
Mozartstr.,
Oppernweg,
Paul-Münch-Str.,
Raiffeisenstr.,
Richard-Wagner-Str.,
Ritterweg,
Robert-Bosch-Ring,
Rosenweg,
Roter Hof,
Ruhweg,
Schillerstr.,
Steigstr.,
Theodor-Storm-Str.,
Weedgasse,
Wilhelm-Busch-Str.,
Woogweg,
Wormser Str.,
Zum Königspfad,
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FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.