Günzburg ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
21.233 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89312
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Wasserburg
Gemeinde Günzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Frasers Property wird im Herbst 2024 die Bauvorbereitungen für den neuen Gewerbepark im Günzburger Industriegebiet starten, um bestehende Gebäude abzureisen und drei neue Hallen zu bauen auf einem zehn Hektar großen Gewerbeareal im Stadtteil Deffingen.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erwartet.
Der 2. Bauabschnitt der Laufbänder in den Gassen der Altstadt von Günzburg hat begonnen, entsprechend dem Konzept zur Barrierefreiheit.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.