Günzburg ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
21.233 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89312
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Wasserburg
Gemeinde Günzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Frasers Property wird im Herbst 2024 die Bauvorbereitungen für den neuen Gewerbepark im Günzburger Industriegebiet starten, um bestehende Gebäude abzureisen und drei neue Hallen zu bauen auf einem zehn Hektar großen Gewerbeareal im Stadtteil Deffingen.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erwartet.
Der 2. Bauabschnitt der Laufbänder in den Gassen der Altstadt von Günzburg hat begonnen, entsprechend dem Konzept zur Barrierefreiheit.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.