Güstrow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgʏstroː] ist mit rund 29.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und Kreisstadt des Landkreises Rostock
Bundesland
Landkreis
Einwohner
29.026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18273
Vorwahl
03843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Güstrow – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung von Güstrow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und seine ortsübliche Bekanntmachung festgelegt.
Ein weiterer Beschluss betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 - Glasewitzer Burg - Westlicher Teil, um städtebauliche Missstände durch mangelhafte verkehrliche und mediale Erschließung zu beseitigen.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 117 - An der B 103 beschlossen, der die Entwicklung eines Sondergebietes zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Wasserstoff via Wasserelektrolyse umfasst.
Weitere Bebauungspläne wie Nr. 97 – Goldberger Straße – Schwarzer Weg und Nr. 111 – Zum Steinsitz 4 sind bereits in Kraft getreten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.