Hövelhof ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33161
Vorwahlen
05257, 05294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hövelriege, Hövelsenne, Kirchdorf, Klausheide, Mühlenschule, Neuenriege, SalvatorKolleg, Staumühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
2. Bürgeramt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
3. Ordnungsamt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
Gemeinde Hövelhof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hövelhof entsteht ein riesiger Wohn- und Bürokomplex, mit 45 Wohnungen und einem Neubau für den Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden OWL, der zwei Standorte schließt und rund 120 Mitarbeiter beschäftigen wird. Der Baustart ist demnächst geplant.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Nord in Hövelhof wurde der Bebauungsplan Nr. 4 zur 13. Änderung geändert, um die Baugrenzen anzupassen und die Standortbedingungen für Gewerbebetriebe zu verbessern. Dies includes die Verringerung des Abstands der überbaubaren Flächen entlang der Straße Am Holtebach und die Schaffung einer neuen Grundstückszufahrt südöstlich der Otto-Hahn-Straße.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.