Hövelhof ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33161
Vorwahlen
05257, 05294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hövelriege, Hövelsenne, Kirchdorf, Klausheide, Mühlenschule, Neuenriege, SalvatorKolleg, Staumühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
2. Bürgeramt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
3. Ordnungsamt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
Gemeinde Hövelhof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hövelhof entsteht ein riesiger Wohn- und Bürokomplex, mit 45 Wohnungen und einem Neubau für den Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden OWL, der zwei Standorte schließt und rund 120 Mitarbeiter beschäftigen wird. Der Baustart ist demnächst geplant.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Nord in Hövelhof wurde der Bebauungsplan Nr. 4 zur 13. Änderung geändert, um die Baugrenzen anzupassen und die Standortbedingungen für Gewerbebetriebe zu verbessern. Dies includes die Verringerung des Abstands der überbaubaren Flächen entlang der Straße Am Holtebach und die Schaffung einer neuen Grundstückszufahrt südöstlich der Otto-Hahn-Straße.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.