Hachenburg ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Kleeberg, Ziegelhtte, Altstadt, Kleeberg, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
2. Ordnungsamt Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
3. Finanzamt Montabaur
Am Schützenplatz 1
56410 Montabaur
Gemeinde Hachenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hachenburg hat einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Bereichs "An den Schelmigskauten" beschlossen, um ein neues Wohngebiet zu schaffen. Zudem wurde eine Veränderungssperre für dieses Gebiet verabschiedet.
In der Ortsgemeinde Welkenbach wird der Bebauungsplan „Erweiterung Im Heckelchen“ aufgestellt und veröffentlicht.
Es gab auch eine Entscheidung, dass ein Zweifamilienhaus in Hachenburg stehen bleiben darf, da der entsprechende Bebauungsplan unwirksam ist.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.