Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Kleeberg, Ziegelhtte, Altstadt, Kleeberg, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
2. Ordnungsamt Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
3. Finanzamt Montabaur
Am Schützenplatz 1
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hachenburg hat einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Bereichs "An den Schelmigskauten" beschlossen, um ein neues Wohngebiet zu schaffen. Zudem wurde eine Veränderungssperre für dieses Gebiet verabschiedet.
In der Ortsgemeinde Welkenbach wird der Bebauungsplan „Erweiterung Im Heckelchen“ aufgestellt und veröffentlicht.
Es gab auch eine Entscheidung, dass ein Zweifamilienhaus in Hachenburg stehen bleiben darf, da der entsprechende Bebauungsplan unwirksam ist.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.