Worms [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}vɔʁms, im Dialekt vɔms] ist eine kreisfreie Stadt im südöstlichen Rheinland-Pfalz und liegt direkt am westlichen Rheinufer
Bundesland
Einwohner
83.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67547, 67549, 67550, 67551
Vorwahlen
06241, 06242, 06246, 06247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nonnenbusch, ObererBusch, Schleußenhaus, ElektrizitätswerkRheinhessen, Nonnenbusch, ObererBusch, Schleußenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Worms, Wilhelmstraße 16, 67547 Worms
2. Finanzamt Worms, Hermannstr. 50, 67547 Worms
3. Arbeitsagentur Worms, Am Schafbuckel 1, 67549 Worms
Gemeinde Worms – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.