Das Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums liegt jeweils am Rand der Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main
Bundesland
Einwohner
83.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67547, 67549, 67550, 67551
Vorwahlen
06241, 06242, 06246, 06247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nonnenbusch, ObererBusch, Schleußenhaus, ElektrizitätswerkRheinhessen, Nonnenbusch, ObererBusch, Schleußenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Worms, Wilhelmstraße 16, 67547 Worms
2. Finanzamt Worms, Hermannstr. 50, 67547 Worms
3. Arbeitsagentur Worms, Am Schafbuckel 1, 67549 Worms
Gemeinde Worms – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.