Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57627
Vorwahl
02662
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Kleeberg, Ziegelhtte, Altstadt, Kleeberg, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
2. Ordnungsamt Hachenburg
Wilhelmstraße 1
57627 Hachenburg
3. Finanzamt Montabaur
Am Schützenplatz 1
56410 Montabaur
Gemeinde Hachenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hachenburg hat einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Bereichs "An den Schelmigskauten" beschlossen, um ein neues Wohngebiet zu schaffen. Zudem wurde eine Veränderungssperre für dieses Gebiet verabschiedet.
In der Ortsgemeinde Welkenbach wird der Bebauungsplan „Erweiterung Im Heckelchen“ aufgestellt und veröffentlicht.
Es gab auch eine Entscheidung, dass ein Zweifamilienhaus in Hachenburg stehen bleiben darf, da der entsprechende Bebauungsplan unwirksam ist.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.