Hadamar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
12.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65589
Vorwahl
06433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHeide, Pletschmhle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof, AufderHeide, Pletschmühle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
2. Ordnungsamt Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
3. Bürgerbüro Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hadamar entstehen im Rahmen eines Bebauungsplans 100 neue Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren durch die Erweiterung des Forensikkomplexes auf dem Hadamarer Mönchberg. Vitos Weil-Lahn und das Land Hessen investieren 34 Millionen Euro in diese Erweiterung, die den Bau eines neuen, viergeschossigen Gebäudes umfasst, das an den Hang gebaut wird und bis Mitte 2026 fertiggestellt sein soll. Die Stadt Hadamar hat den Bebauungsplan für das Gelände geändert und die Patientenzahl von 235 auf 265 erhöht.
Zusätzlich gibt es Diskussionen und Beschlüsse zu anderen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan für den ehemaligen Güterplatz und der PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld, die von der Stadtverordnetenversammlung entschieden und umgesetzt werden.
Weitere Bauprojekte, wie die Sanierung oder der Neubau einer Toilettenanlage in Niederhadamar und die Planungen für ein Freizeitgelände in Oberzeuzheim, sind ebenfalls Gegenstand von Stadtverordnetenversammlungen und Bürgerbefragungen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.