Sie entstand 1979 aus der Großgemeinde Rodgau, die 1977 im Rahmen der Gebietsreform in Hessen durch den Zusammenschluss von fünf bis dahin selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Die Geschichte der heutigen Stadtteile reicht bis ins 8. Jahrhundert zurück
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
45.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63110
Vorwahl
06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
2. Bürgeramt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
3. Ordnungsamt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Rodgau hat am 11. Dezember 2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 7. März 2024 statt, bei der der Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geboten wurden. Der erste Bauabschnitt umfasst etwa 25 Hektar und soll wesentliche Funktionen und Angebote wie Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau enthalten. Eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr über die S-Bahn ist im ersten Bauabschnitt geplant. Die Planung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der Straßen und Wege im Gebiet laufen parallel zur Bauleitplanung.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung