Die Geschichte der heutigen Stadtteile reicht bis ins 8. Jahrhundert zurück. Rodgau ist die einwohnerstärkste Stadt im Landkreis Offenbach in Hessen und liegt südöstlich von Offenbach am Main im Rhein-Main-Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
45.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63110
Vorwahl
06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
2. Bürgeramt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
3. Ordnungsamt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
Gemeinde Rodgau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Rodgau hat am 11. Dezember 2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 7. März 2024 statt, bei der der Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geboten wurden. Der erste Bauabschnitt umfasst etwa 25 Hektar und soll wesentliche Funktionen und Angebote wie Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau enthalten. Eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr über die S-Bahn ist im ersten Bauabschnitt geplant. Die Planung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der Straßen und Wege im Gebiet laufen parallel zur Bauleitplanung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.