Halberstadt (plattdeutsch Halwerstidde) ist Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
38.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38820, 38822, 38895Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03941, 039424, 039425, 039427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halberstadt
Rathausplatz 1
38820 Halberstadt
2. Landratsamt Harz
Breiter Weg 14
38820 Halberstadt
3. Agentur für Arbeit Halberstadt
Wernigeröder Str. 10
38820 Halberstadt
Gemeinde Halberstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 69 „Theaterpassage“ in Halberstadt betrifft die Neugestaltung des ehemaligen Klubhaus-Areals. Es sind Pläne für eine umfassende Bebauung der großen Fläche mitten in der Stadt vorgesehen, jedoch sind die genauen Details und der Zeitplan noch nicht vollständig bekannt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.