Halberstadt (plattdeutsch Halwerstidde) ist Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
38.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38820, 38822, 38895Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03941, 039424, 039425, 039427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halberstadt
Rathausplatz 1
38820 Halberstadt
2. Landratsamt Harz
Breiter Weg 14
38820 Halberstadt
3. Agentur für Arbeit Halberstadt
Wernigeröder Str. 10
38820 Halberstadt
Gemeinde Halberstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 69 „Theaterpassage“ in Halberstadt betrifft die Neugestaltung des ehemaligen Klubhaus-Areals. Es sind Pläne für eine umfassende Bebauung der großen Fläche mitten in der Stadt vorgesehen, jedoch sind die genauen Details und der Zeitplan noch nicht vollständig bekannt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.