Halberstadt (plattdeutsch Halwerstidde) ist Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
38.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38820, 38822, 38895Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03941, 039424, 039425, 039427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halberstadt
Rathausplatz 1
38820 Halberstadt
2. Landratsamt Harz
Breiter Weg 14
38820 Halberstadt
3. Agentur für Arbeit Halberstadt
Wernigeröder Str. 10
38820 Halberstadt
Gemeinde Halberstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 69 „Theaterpassage“ in Halberstadt betrifft die Neugestaltung des ehemaligen Klubhaus-Areals. Es sind Pläne für eine umfassende Bebauung der großen Fläche mitten in der Stadt vorgesehen, jedoch sind die genauen Details und der Zeitplan noch nicht vollständig bekannt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.