Halberstadt (plattdeutsch Halwerstidde) ist Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Die Innenstadt wurde am 8. April 1945 durch einen Luftangriff zu mehr als 80 % zerstört
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
38.682 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38820, 38822, 38895Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03941, 039424, 039425, 039427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Halberstadt
Rathausplatz 1
38820 Halberstadt
2. Landratsamt Harz
Breiter Weg 14
38820 Halberstadt
3. Agentur für Arbeit Halberstadt
Wernigeröder Str. 10
38820 Halberstadt
Gemeinde Halberstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 69 „Theaterpassage“ in Halberstadt betrifft die Neugestaltung des ehemaligen Klubhaus-Areals. Es sind Pläne für eine umfassende Bebauung der großen Fläche mitten in der Stadt vorgesehen, jedoch sind die genauen Details und der Zeitplan noch nicht vollständig bekannt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.