Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wernigerode

Wernigerode ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt)
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
32.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38855, 38875, 38879Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03943, 039455
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 38855 Wernigerode
Marktplatz 1, 38855 Wernigerode 38855 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wernigerode, Markt 1, 38855 Wernigerode
2. Einwohnermeldeamt Wernigerode, Markt 1, 38855 Wernigerode
3. Ordnungsamt Wernigerode, Rathausstraße 12, 38855 Wernigerode
Gemeinde Wernigerode – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.