Die Freie und Hansestadt Hamburg ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhambʊʁk]; regional auch [ˈhambʊɪ̯ç], niederdeutsch Friee un Hansestadt Hamborg [ˈhambɔːχ], Ländercode: HH, Abkürzung: FHH oder FuHH) ist ein Stadtstaat und ein Land der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahlen
20095–21149,22041–22769,27499
Adresse des Senates
Website
Einwohner
1.834.823 (31. Juli 2018)
Einwohner Metropolregion
~ 5.300.000 (28. Feb. 2017)
Ortsteile
Bismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermhle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor, Bismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermühle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Mitte, Steintorweg 5, 20099 Hamburg
2. Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
3. Bezirksamt Wandsbek, Marktstraße 2, 22041 Hamburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch beschlossen, das das Bauen in Hamburg vereinfachen und beschleunigen soll, insbesondere durch kürzere Aufstellungszeiten für Bebauungspläne und vereinfachte Umwelt-Prüfberichte.
- Die Stadtentwicklungssenatorin Hamburgs, Karen Pein, lobt die sinnvollen Vereinfachungen für den Wohnungsbau und den Klimaschutz durch das neue Baugesetzbuch.
- In Hamburg-Nord wird für die Fläche Diekmoor nahe der U-Bahnstation Langenhorn-Nord ein Bebauungsplan entwickelt, der 700 neue Wohnungen, davon mindestens 60% im geförderten Wohnungsbau, vorsieht.
- Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel hat die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs für die Erweiterung der Sportanlage an der Kollaustraße einstimmig beschlossen und eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung initiiert.
- Bestehende Bebauungspläne und solche im Verfahren sind in Hamburg digital erfasst und online einsehbar.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.