Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhambʊʁk]; regional auch  [ˈhambʊɪ̯ç], niederdeutsch Friee un Hansestadt Hamborg [ˈhambɔːχ], Ländercode: HH, Abkürzung: FHH oder FuHH) ist ein Stadtstaat und ein Land der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahlen
20095–21149,22041–22769,27499
Adresse des Senates
Website
Einwohner
1.834.823 (31. Juli 2018)
Einwohner Metropolregion
~ 5.300.000 (28. Feb. 2017)
Ortsteile
Bismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermhle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor, Bismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermühle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Mitte, Steintorweg 5, 20099 Hamburg
2. Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
3. Bezirksamt Wandsbek, Marktstraße 2, 22041 Hamburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 15:00 Donnerstag: 08:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch beschlossen, das das Bauen in Hamburg vereinfachen und beschleunigen soll, insbesondere durch kürzere Aufstellungszeiten für Bebauungspläne und vereinfachte Umwelt-Prüfberichte.
- Die Stadtentwicklungssenatorin Hamburgs, Karen Pein, lobt die sinnvollen Vereinfachungen für den Wohnungsbau und den Klimaschutz durch das neue Baugesetzbuch.
- In Hamburg-Nord wird für die Fläche Diekmoor nahe der U-Bahnstation Langenhorn-Nord ein Bebauungsplan entwickelt, der 700 neue Wohnungen, davon mindestens 60% im geförderten Wohnungsbau, vorsieht.
- Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel hat die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs für die Erweiterung der Sportanlage an der Kollaustraße einstimmig beschlossen und eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung initiiert.
- Bestehende Bebauungspläne und solche im Verfahren sind in Hamburg digital erfasst und online einsehbar.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.