Hameln ist eine große selbständige Stadt in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
57.394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31785, 31787, 31789
Vorwahlen
05151, 05158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bannensiek, Finkenborn, Friedrichswald, Heisenkche, Helpensen, Hope, Kellerhof, Klthaus, Riepenburg, TndernscheWarte, Wehl, WehrbergerWarte, Weidehohl, Weserhof, ZurLust, Bannensiek, Finkenborn, Friedrichswald, Heisenküche, Helpensen, Hope, Kellerhof, Klüthaus, Riepenburg, TündernscheWarte, Wehl, WehrbergerWarte, Weidehohl, Weserhof, ZurLust
Adressen:
1. Stadt Hameln, Rathausplatz 1, 31785 Hameln
2. Agentur für Arbeit Hameln, Am Bahnhof 2, 31785 Hameln
3. Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont, Bäckerstraße 4, 31785 Hameln
Gemeinde Hameln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln hat am 14.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ gefasst, der Teil der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ist. Das Plangebiet liegt in der Ortslage Klein Berkel und umfasst unbebaute Grundstücksflächen, eine ehemalige Hofstelle und ein Wohnhaus. Ziel ist die bauliche Nachverdichtung und die Förderung der Biodiversität durch gezielte Maßnahmen. Der Plan setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest und integriert Regelungen zum Artenschutz und Klimaschutz. Ein mehrjähriges Monitoring ist vorgesehen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.