Hamm am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
2035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67580
Vorwahl
06246
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hamm am Rhein
Hauptstraße 1
67574 Hamm am Rhein
2. Bürgeramt Hamm am Rhein
Hauptstraße 2
67574 Hamm am Rhein
3. Ordnungsamt Hamm am Rhein
Rathausplatz 3
67574 Hamm am Rhein
Gemeinde Hamm am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Eicher See in Hamm am Rhein wurde im Juli 2022 in der Form eines Vorentwurfs vorlegt. Der Plan zielt darauf ab, die Bebauung im Sinne eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Baugebietes zu unterbinden und sicherzustellen, dass die Bebauung den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht wird und Natur und Landschaft schont. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und ist bereits vollständig mit Wochenendhäusern bebaut, wobei einige bauliche Entwicklungen nicht den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen. Der Plan fordert eine aufgeständerte Bauweise bis zur Höhe des Bemessungshochwassers HQ 200 des Rheins plus 0,50 m und schreibt den Erhalt ortsbildprägender Gehölzbestände vor.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.