Hardegsen ist eine Kleinstadt im Landkreis Northeim im südlichen Niedersachsen, Deutschland. Die Stadt Hardegsen bezeichnet sich als das Tor zum Solling (siehe auch Naturpark Solling-Vogler) und ist von einem umfangreichen Wanderwegenetz umgeben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37181
Vorwahlen
05505, 05555, 05503
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ertinghausen, Leisenrode, Ertinghausen, Leisenrode
Gemeinde Hardegsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Für das Bürgersolarpark-Projekt in Hardegsen konnte auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, da es als sonstiges Vorhaben eingestuft wurde. Dies sparte Zeit und Kosten. Die Anlage wurde auf einer Hangfläche errichtet, die im Flächennutzungsplan bereits als Industriegebiet vorgesehen war. Die notwendige Baugenehmigung wurde durch die Beteiligung aller Fachbehörden erteilt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.