Die Stadt Hardegsen bezeichnet sich als das Tor zum Solling (siehe auch Naturpark Solling-Vogler) und ist von einem umfangreichen Wanderwegenetz umgeben. Die Stadt ist bekannt für ihre Fachwerkhäuser und die Burg Hardeg mit dem Muthaus; außerdem hat sie einen Wild- und Haustierpark sowie einen Campingplatz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37181
Vorwahlen
05505, 05555, 05503
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ertinghausen, Leisenrode, Ertinghausen, Leisenrode
Gemeinde Hardegsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Für das Bürgersolarpark-Projekt in Hardegsen konnte auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, da es als sonstiges Vorhaben eingestuft wurde. Dies sparte Zeit und Kosten. Die Anlage wurde auf einer Hangfläche errichtet, die im Flächennutzungsplan bereits als Industriegebiet vorgesehen war. Die notwendige Baugenehmigung wurde durch die Beteiligung aller Fachbehörden erteilt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.