Die Stadt ist bekannt für ihre Fachwerkhäuser und die Burg Hardeg mit dem Muthaus; außerdem hat sie einen Wild- und Haustierpark sowie einen Campingplatz. Die Stadt Hardegsen bezeichnet sich als das Tor zum Solling (siehe auch Naturpark Solling-Vogler) und ist von einem umfangreichen Wanderwegenetz umgeben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37181
Vorwahlen
05505, 05555, 05503
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ertinghausen, Leisenrode, Ertinghausen, Leisenrode
Gemeinde Hardegsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Für das Bürgersolarpark-Projekt in Hardegsen konnte auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, da es als sonstiges Vorhaben eingestuft wurde. Dies sparte Zeit und Kosten. Die Anlage wurde auf einer Hangfläche errichtet, die im Flächennutzungsplan bereits als Industriegebiet vorgesehen war. Die notwendige Baugenehmigung wurde durch die Beteiligung aller Fachbehörden erteilt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.