Hardegsen ist eine Kleinstadt im Landkreis Northeim im südlichen Niedersachsen, Deutschland. Die Stadt ist bekannt für ihre Fachwerkhäuser und die Burg Hardeg mit dem Muthaus; außerdem hat sie einen Wild- und Haustierpark sowie einen Campingplatz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37181
Vorwahlen
05505, 05555, 05503
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ertinghausen, Leisenrode, Ertinghausen, Leisenrode
Gemeinde Hardegsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Für das Bürgersolarpark-Projekt in Hardegsen konnte auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, da es als sonstiges Vorhaben eingestuft wurde. Dies sparte Zeit und Kosten. Die Anlage wurde auf einer Hangfläche errichtet, die im Flächennutzungsplan bereits als Industriegebiet vorgesehen war. Die notwendige Baugenehmigung wurde durch die Beteiligung aller Fachbehörden erteilt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.