Harsewinkel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌhaːʁzəˈvɪŋkl] ist eine rund 25.000 Einwohner zählende Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh in Ostwestfalen-Lippe (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.575 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33428
Vorwahlen
05247, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beller, Rheda, šberems, Beller, Rheda, Überems
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
2. Bürgerbüro Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
3. Ordnungsamt Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
Gemeinde Harsewinkel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat am 22.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 29 „Im Vechtel“ zu ändern beschlossen. Die Änderung betrifft den westlichen Bereich des Bebauungsplanes und umfasst die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
- Aufstellungsbeschluss am 31.03.2023
- Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vom 11.04.2023 bis 12.05.2023
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 03.07.2024
- Öffentliche Auslegung vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.