Harsewinkel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌhaːʁzəˈvɪŋkl] ist eine rund 25.000 Einwohner zählende Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh in Ostwestfalen-Lippe (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.575 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33428
Vorwahlen
05247, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beller, Rheda, šberems, Beller, Rheda, Überems
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
2. Bürgerbüro Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
3. Ordnungsamt Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
Gemeinde Harsewinkel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat am 22.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 29 „Im Vechtel“ zu ändern beschlossen. Die Änderung betrifft den westlichen Bereich des Bebauungsplanes und umfasst die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
- Aufstellungsbeschluss am 31.03.2023
- Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vom 11.04.2023 bis 12.05.2023
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 03.07.2024
- Öffentliche Auslegung vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.