Harsewinkel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌhaːʁzəˈvɪŋkl] ist eine rund 25.000 Einwohner zählende Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh in Ostwestfalen-Lippe (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.575 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33428
Vorwahlen
05247, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beller, Rheda, šberems, Beller, Rheda, Überems
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
2. Bürgerbüro Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
3. Ordnungsamt Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
Gemeinde Harsewinkel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat am 22.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 29 „Im Vechtel“ zu ändern beschlossen. Die Änderung betrifft den westlichen Bereich des Bebauungsplanes und umfasst die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
- Aufstellungsbeschluss am 31.03.2023
- Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vom 11.04.2023 bis 12.05.2023
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 03.07.2024
- Öffentliche Auslegung vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.