Harsum ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen nördlich der Stadt Hildesheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31177
Vorwahl
05127
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asel, Asel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
2. Landkreis Hildesheim
Bahnhofstraße 1
31134 Hildesheim
3. Bürgeramt Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
Gemeinde Harsum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harsum plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies soll den seit Jahren bestehenden Bedarf an Wohnraum decken, da die bisherigen Baugebiete wie "Westerfeld II" und andere kleinräumige Anpassungen bereits vollständig ausgebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" wird parallel aufgestellt, um das planerische Konzept zu konkretisieren und verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.