Harsum ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen nördlich der Stadt Hildesheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31177
Vorwahl
05127
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asel, Asel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
2. Landkreis Hildesheim
Bahnhofstraße 1
31134 Hildesheim
3. Bürgeramt Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
Gemeinde Harsum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harsum plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies soll den seit Jahren bestehenden Bedarf an Wohnraum decken, da die bisherigen Baugebiete wie "Westerfeld II" und andere kleinräumige Anpassungen bereits vollständig ausgebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" wird parallel aufgestellt, um das planerische Konzept zu konkretisieren und verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.