Harsum ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen nördlich der Stadt Hildesheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31177
Vorwahl
05127
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asel, Asel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
2. Landkreis Hildesheim
Bahnhofstraße 1
31134 Hildesheim
3. Bürgeramt Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
Gemeinde Harsum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harsum plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies soll den seit Jahren bestehenden Bedarf an Wohnraum decken, da die bisherigen Baugebiete wie "Westerfeld II" und andere kleinräumige Anpassungen bereits vollständig ausgebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" wird parallel aufgestellt, um das planerische Konzept zu konkretisieren und verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.