Holle ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31188
Vorwahl
05062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derneburg, Derneburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
2. Ordnungsamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
3. Bauamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
Gemeinde Holle – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat am 30.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 und der örtlichen Bauvorschrift „Störtenberg-Ost“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/2 der Flur 15 in der Gemarkung Holle, am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Holle. Die Planunterlagen wurden zuletzt am 10.02.2023 bearbeitet.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.