Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Holle

Holle ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31188
Vorwahl
05062
Adresse der Gemeinde
Am Thie 1, 31188 Holle
Am Thie 1, 31188 Holle 31188 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Derneburg, Derneburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
2. Ordnungsamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
3. Bauamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
Gemeinde Holle – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat am 30.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 und der örtlichen Bauvorschrift „Störtenberg-Ost“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/2 der Flur 15 in der Gemarkung Holle, am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Holle. Die Planunterlagen wurden zuletzt am 10.02.2023 bearbeitet.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.