Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hartmannsdorf-Reichenau

Hartmannsdorf-Reichenau ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
989 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01762
Vorwahl
037326
Adresse der Gemeinde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf-Reichenau
Hauptstraße 1
02779 Hartmannsdorf-Reichenau

2. Ordnungsamt Hartmannsdorf-Reichenau
Hauptstraße 1
02779 Hartmannsdorf-Reichenau

3. Bauamt Hartmannsdorf-Reichenau
Hauptstraße 1
02779 Hartmannsdorf-Reichenau
Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.