Haselünne ist eine Stadt des Emslandes im Hasetal in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
13.196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49740
Vorwahlen
05961, 05962, 05963, 05965
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Andrup, Andruperfeld, Bleichenholte, Dörgen, Dörgenerfeld, Eltern, GroßDörgen, Huden, Hülsen, Käseforth, Kattenmoor, KleinDörgen, Lage, Lagerfeld, Lahre, Lohe, Loherfeld, Lotten, Lotterfeld, Mariannenhof, Polle, Sautmannshausen, Schleper, Stadtmark, Wehlage, Wester, Westerloh, Westerlohmühlen
Adressen:
1. Stadt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
2. Einwohnermeldeamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
3. Ordnungsamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
Gemeinde Haselünne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haselünne hat eine frühzeitige Beteiligung für die Änderung 54 A des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Zudem wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Haselünne verabschiedet und am 07.02.2024 vom Landkreis Emsland genehmigt wurde.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.