Die Hansestadt Havelberg ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6397 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39539
Vorwahlen
039387 und 039382
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Havelberg
Breite Straße 1
39539 Havelberg
2. Landkreis Stendal
Breite Straße 5
39576 Stendal
3. Einwohnermeldeamt Havelberg
Breite Straße 1
39539 Havelberg
Gemeinde Havelberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Havelberg in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Informationen stammen aus einem Stadtentwicklungskonzept von 2011, das sich mit allgemeinen Entwicklungsaspekten und nicht spezifisch mit neuen Bebauungsplänen befasst.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.