Sie entstand 1997 durch den Zusammenschluss von zunächst vier Gemeinden
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
3514 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15926
Vorwahlen
035454 (Falkenberg, Langengrassau, Pitschen-Pickel, Wüstermarke), 035455 (Bornsdorf, Gehren, Riedebeck, Schwarzenburg, Waltersdorf, Wehnsdorf, Weißack, Walddrehna), 03544 (Goßmar, Beesdau)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heideblick
Hauptstraße 1
15926 Heideblick
2. Amtsgericht Lübben
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
3. Landkreis Dahme-Spreewald
Breite Straße 27
15745 Wildau
Gemeinde Heideblick – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.