Heidenrod ist mit knapp 96 Quadratkilometern die flächenmäßig größte Gemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis und gehört hessenweit zu den Gemeinden mit den meisten Ortsteilen, es sind 19 an der Zahl
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
7834 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65321
Vorwahlen
06120, 06124, 06772, 06775
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Heidenrod
Hauptstraße 1
65366 Heidenrod
2. Ordnungsamt Heidenrod
Hauptstraße 1
65366 Heidenrod
3. Einwohnermeldeamt Heidenrod
Hauptstraße 1
65366 Heidenrod
Gemeinde Heidenrod – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.