Idstein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɪtʃtaɪn] ist eine Stadt im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
25.234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126,06127 (Lenzhahn),06434 (Walsdorf),06082 (Kröftel und Nieder-Oberrod)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dasbach, Lenzenmhle, Tenne, Dasbach, Lenzenmühle, Tenne
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
2. Bürgerbüro Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
3. Ordnungsamt Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
Gemeinde Idstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ in Idstein lag vom 30. Mai bis 30. Juni 2023 öffentlich aus und war online verfügbar.
- Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kappus-Anlage/ Am Bahnhof 1" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich liegen vom 26. Juni bis 28. Juli 2023 öffentlich aus.
- Es wurde beschlossen, für das Gebiet des Taubenbergs in Idstein einen Bebauungsplan zu erstellen, was zu Diskussionen über mögliche Nachverdichtungsbebauung und höhere Gebäude führte.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.