Idstein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɪtʃtaɪn] ist eine Stadt im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
25.234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126,06127 (Lenzhahn),06434 (Walsdorf),06082 (Kröftel und Nieder-Oberrod)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dasbach, Lenzenmhle, Tenne, Dasbach, Lenzenmühle, Tenne
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
2. Bürgerbüro Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
3. Ordnungsamt Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
Gemeinde Idstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ in Idstein lag vom 30. Mai bis 30. Juni 2023 öffentlich aus und war online verfügbar.
- Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kappus-Anlage/ Am Bahnhof 1" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich liegen vom 26. Juni bis 28. Juli 2023 öffentlich aus.
- Es wurde beschlossen, für das Gebiet des Taubenbergs in Idstein einen Bebauungsplan zu erstellen, was zu Diskussionen über mögliche Nachverdichtungsbebauung und höhere Gebäude führte.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.