Hergensweiler (westallgäuerisch Hergenschwilar) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88138
Vorwahl
08388
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Oberntzenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unterntzenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg, Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Obernützenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unternützenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg
Adressen:
1. Gemeinde Hergensweiler
Hauptstraße 1
88138 Hergensweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Zentrale Verwaltung
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Bürgeramt Stadt Lindau
Hauptstraße 1
88131 Lindau
Gemeinde Hergensweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.