Hergensweiler (westallgäuerisch Hergenschwilar) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88138
Vorwahl
08388
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Oberntzenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unterntzenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg, Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Obernützenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unternützenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg
Adressen:
1. Gemeinde Hergensweiler
Hauptstraße 1
88138 Hergensweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Zentrale Verwaltung
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Bürgeramt Stadt Lindau
Hauptstraße 1
88131 Lindau
Gemeinde Hergensweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.