Hergensweiler (westallgäuerisch Hergenschwilar) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88138
Vorwahl
08388
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Oberntzenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unterntzenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg, Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Obernützenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unternützenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg
Adressen:
1. Gemeinde Hergensweiler
Hauptstraße 1
88138 Hergensweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Zentrale Verwaltung
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Bürgeramt Stadt Lindau
Hauptstraße 1
88131 Lindau
Gemeinde Hergensweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.