Oberreute (westallgäuerisch Obereite) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88179
Vorwahl
08387
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebhl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers, Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebühl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers
Adressen:
1. Gemeinde Oberreute
Hauptstraße 1
88167 Oberreute
2. Landratsamt Ravensburg
Bahnhofstraße 2
88212 Ravensburg
3. Amtsgericht Wangen im Allgäu
Kirchstraße 3
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Oberreute – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.