Oberreute (westallgäuerisch Obereite) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88179
Vorwahl
08387
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebhl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers, Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebühl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers
Adressen:
1. Gemeinde Oberreute
Hauptstraße 1
88167 Oberreute
2. Landratsamt Ravensburg
Bahnhofstraße 2
88212 Ravensburg
3. Amtsgericht Wangen im Allgäu
Kirchstraße 3
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Oberreute – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.