Oberreute (westallgäuerisch Obereite) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88179
Vorwahl
08387
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebhl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers, Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebühl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers
Adressen:
1. Gemeinde Oberreute
Hauptstraße 1
88167 Oberreute
2. Landratsamt Ravensburg
Bahnhofstraße 2
88212 Ravensburg
3. Amtsgericht Wangen im Allgäu
Kirchstraße 3
88239 Wangen im Allgäu
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:00
Dienstag: 08:00 - 11:00
Mittwoch: 13:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 11:00
Freitag: 08:00 - 11:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung