Oberreute (westallgäuerisch Obereite) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), sie ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88179
Vorwahl
08387
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebhl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers, Bächen, Beule, Hinterschweinhöf, Ihlingshof, Irsengund, Längene, Langenried, Oberberg, Schnellers, Schönebühl, Stadels, Unterreute, Vorderschweinhöf, Zellers
Adressen:
1. Gemeinde Oberreute
Hauptstraße 1
88167 Oberreute
2. Landratsamt Ravensburg
Bahnhofstraße 2
88212 Ravensburg
3. Amtsgericht Wangen im Allgäu
Kirchstraße 3
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Oberreute – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.