Hergensweiler (westallgäuerisch Hergenschwilar) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1914 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88138
Vorwahl
08388
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Oberntzenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unterntzenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg, Altis, Degermoos, Hagers, Mietzlings, Mollenberg, Oberholz, Obernützenbrugg, Rupolz, Scheidenweiler, Schillers, Stockenweiler, Unternützenbrugg, Volklings, Wolfgangsberg
Adressen:
1. Gemeinde Hergensweiler
Hauptstraße 1
88138 Hergensweiler
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Zentrale Verwaltung
Bregenzer Straße 35
88131 Lindau
3. Bürgeramt Stadt Lindau
Hauptstraße 1
88131 Lindau
Gemeinde Hergensweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.