Herrischried ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
2706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79737
Vorwahl
07764
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Giersbach, Großherrischwand, Lochmatt, Rtte, Stehle, Wehrhalden, Giersbach, Großherrischwand, Lochmatt, Rütte, Stehle, Wehrhalden
Adressen:
1. Gemeinde Herrischried
Hauptstraße 6
79737 Herrischried
2. Ordnungsamt Landkreis Waldshut
Bahnhofstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen
3. Bürgeramt Herrischried
Hauptstraße 6
79737 Herrischried
Gemeinde Herrischried – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.