Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Heilbronn

Mai 2003 Region Franken), die den Nordosten Baden-Württembergs umfasst, und gehört zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Heilbronn [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}haɪ̯lˈbrɔn] ist eine Großstadt im Norden Baden-Württembergs und mit 125.113 Einwohnern die siebtgrößte Stadt des Bundeslandes
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
125.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74072–74081
Vorwahlen
07131, 07066
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
Marktplatz 7, 74072 Heilbronn 74074 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg, Neckargartach, Sontheim, AltböllingerHof, Konradsberg, NeuböllingerHof
Adressen:
Stadtverwaltung Heilbronn
Marktplatz 1
74072 Heilbronn

Landratsamt Heilbronn
Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn

Agentur für Arbeit Heilbronn
Kaiserstraße 6
74072 Heilbronn
Gemeinde Heilbronn – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Heilbronn sindSeveral neue Wohnbaugebiete in Planung und Umsetzung:

- Das Wohnbaugebiet Klingenäcker in Sontheim hat eine Fläche von etwa 7,6 ha und soll etwa 125 Wohneinheiten umfassen. Die Erschließung ist in Durchführung, und der Verkauf städtischer Bauplätze für die zweite Tranche ist für Mitte 2024 geplant.

- Im Wohnbaugebiet Mühlberg-Finkenberg in Biberach sind ca. 140 Wohneinheiten auf einer Fläche von 9,5 ha geplant. Die Erschließung beginnt im 4. Quartal 2023, und der Verkauf städtischer Bauplätze ist für 2025 vorgesehen.

- Das Baugebiet Längelter in Böckingen umfasst eine Fläche von ca. 17,8 ha und soll etwa 950 Wohneinheiten für ca. 2.000 Personen bieten. Es wird ein zentraler Grünzug, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Quartierszentrum enthalten. Die öffentliche Beteiligung und die Behördenbeteiligung sind im Gange.

- Im Baugebiet Nonnenbuckel "Hochgelegen" in Neckargartach sind ca. 520 Wohneinheiten und 80 Heimplätze geplant. Der Baubeginn ist erfolgt.

- Das Baugebiet Buckelgärten in Kirchhausen umfasst eine Fläche von 3,1 ha und soll ca. 60 Wohneinheiten bieten. Die Erschließung ist voraussichtlich ab 2025 geplant.

Zusätzlich gab es Verzögerungen und Herausforderungen bei der Erschließung des Gebiets Klingenäcker aufgrund von archäologischen Funden und Umweltschutzmaßnahmen, was zu Unmut unter den Grundstückseigentümern führte.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.