Heusenstamm ist eine Stadt mit etwa 18.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Offenbach und an der Bieber gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
19.160 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63150
Vorwahlen
06104, 06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Patershausen, Patershausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
2. Bürgeramt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
3. Ordnungsamt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
Gemeinde Heusenstamm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heusenstamm betreffen den Bebauungsplan Nr. 9d, der am 25. März 2024 aufgestellt wurde. Dieser Plan regelt allgemeine Wohngebiete (WA) mit Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten. Es sind auch Vorgaben für Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sowie für Verkehrsflächen und Fußgängerbereiche enthalten. Zudem wird auf Altlasten und Starkregen-Risiken im Plangebiet hingewiesen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.