Heusenstamm ist eine Stadt mit etwa 18.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Offenbach und an der Bieber gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
19.160 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63150
Vorwahlen
06104, 06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Patershausen, Patershausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
2. Bürgeramt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
3. Ordnungsamt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
Gemeinde Heusenstamm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heusenstamm betreffen den Bebauungsplan Nr. 9d, der am 25. März 2024 aufgestellt wurde. Dieser Plan regelt allgemeine Wohngebiete (WA) mit Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten. Es sind auch Vorgaben für Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sowie für Verkehrsflächen und Fußgängerbereiche enthalten. Zudem wird auf Altlasten und Starkregen-Risiken im Plangebiet hingewiesen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.