Heusenstamm ist eine Stadt mit etwa 18.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Offenbach und an der Bieber gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
19.160 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63150
Vorwahlen
06104, 06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Patershausen, Patershausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
2. Bürgeramt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
3. Ordnungsamt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
Gemeinde Heusenstamm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heusenstamm betreffen den Bebauungsplan Nr. 9d, der am 25. März 2024 aufgestellt wurde. Dieser Plan regelt allgemeine Wohngebiete (WA) mit Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten. Es sind auch Vorgaben für Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sowie für Verkehrsflächen und Fußgängerbereiche enthalten. Zudem wird auf Altlasten und Starkregen-Risiken im Plangebiet hingewiesen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.